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02.01.2014 20:51 Alter: 10 yrs
Kategorie: Artikel

Führung ohne Machtstreben. Wie kann man in der Kirche evangeliumsgemäß leiten?

Wie kann man in der Kirche evangeliumsgemäß leiten? ("Den Dienst salzen", Berlin 2010)


Kirchenleitung muss sein.  Das weiß jedes Gemeindeglied. Denn es erlebt Kirchenleitung in ihrer elementarsten Form jeden Sonntag im Gottesdienst. Martin Luther hat eindrucksvoll geschildert, was in einem Gottesdienst geschieht, der nicht geleitet wird. Da würden alle anfangen, durcheinander zu reden, wie es ihnen gerade einfällt. Soll diese „Versammlung der Glaubenden“ nicht zu einem chaotischen religiösen Tumult werden – Luther sagt: zu einem „Saukoben“ – , dann muss es Menschen geben, die für die Leitung des Gottesdienstes Verantwortung übernehmen.

In unserer Kirche geschieht das so, dass die Verantwortlichen für den Gottesdienst von der Gemeinde gewählt werden. Denn mit der Bezeugung des Evangeliums ist nach evangelischem Verständnis die ganze Gemeinde beauftragt. Sie ist der eigentliche Träger von Kirchenleitung. Sie wählt Menschen in das „Amt“ der Verkündigung und der Sakramentsverwaltung. Sie beruft Menschen, die für die Musik, für den Kindergottesdienst, für die Pflege des Kirchenraumes usw. verantwortlich sind. Sie verteilt die Aufgaben, die für das Leben und Wachsen der Gemeinde notwendig sind. Die vierte These der Barmer Theologischen Erklärung sagt darum: Die „verschiedenen Ämter in der Kirche“ sind „die Ausübung des ganzen der Gemeinde anvertrauten und befohlenen Dienstes.“

Dabei geht der Blick über den Gottesdienst der einzelnen Gemeinden hinaus. Denn es ist im Interesse jeder Gemeinde, dass in der ganzen Kirche Gottesdienste von lebendigen Gemeinden stattfinden, in denen Gott eindeutig die Ehre gegeben wird. Damit das geschehen kann, muss es eine überregionale Kirchenleitung geben. Sie wird von den Synoden gewählt. Sie hat vor allem den Auftrag, die klare Bezeugung des Evangeliums in den Gemeinden zu unterstützen und zu fördern. Alles Andere kann diesem Auftrag nur zugeordnet sein. Auch mit ihrer „Ordnung“ hat die Kirche zu bezeugen, dass sie allein „Christi Eigentum“ ist (Barmen III).

Wenn das geschieht, dann können alle Christinnen und Christen an ihrer Kirchenleitung ihre helle Freude haben. Sie merken, hier wird eine Aufgabe wahrgenommen, die im Interesse ihres christlichen Glaubens liegt. Sie betrachten Menschen in kirchenleitenden Ämtern nicht als irgendwelche „Oberen“. Sie freuen sich, dass Christenmenschen, wie sie es auch sind, mit ihren besonderen Fähigkeiten und Gaben einen notwendigen Dienst für ganze Kirche wahrnehmen. Sie gehen davon aus, dass die „Ausübung“ dieses Dienstes von einer tiefen Solidarität mit dem Leben jedes Gemeindegliedes getragen ist. Sie leiden deshalb auch mit, wenn sie die schwierigen Aufgaben ansehen, vor die eine Kirchenleitung heute gestellt ist.

Allerdings gibt es auch Probleme, welche diesem harmonischen Bild zusetzen. Eines dieser Probleme ist, dass mit jedem Amt immer eine bestimmte Macht verbunden ist. Das lässt sich bei Leitungsfunktionen gar nicht vermeiden. Schon die Auswahl der Lieder durch die Kantorin oder den Kantor ist ein Akt der Machtgebrauchs gegenüber der Gemeinde. Erst recht gilt das natürlich für Sach- und Personalentscheidungen, welche die Leitung der ganzen Kirche in all ihren Verzweigungen zu treffen hat. Die Gefahr, dass sich der Machtgebrauch in kirchlichen Ämtern vom Dienst der Gemeinde löst, ist darum unter uns sündigen Menschen immer gegeben.

Die vierte Barmer These sagt deshalb warnend: Die verschiedenen Ämter „begründen keine Herrschaft der einen über die anderen“. Abseits vom Dienst der Gemeinde dürfe es keine „mit Herrschaftsbefugnissen ausgestatteten Führer“ geben. Gemeint waren damals die „Führer“, welche die „Deutschen Christen“ den Kirchen und Gemeinden vorgesetzt hatten. Der Begriff des „Kirchenführers“ ist danach in unserer Kirche mit Recht außer Kurs gekommen. Wenn die Kirche „geführt“ wird, dann allein vom Geist Jesu Christi, dem sie mit ihren „Ämtern“ dient.

Neuerdings aber wird in den Diskussionen über den Weg unserer Kirche zum Begriff der Kirchenleitung der Begriff der „Führung“ wieder hinzugefügt. Er stammt aus der Wirtschaft. „Leitung und Führung“ eines Unternehmens entscheiden über den Erfolg seiner Produkte am Markt. Dass es „Führungspersönlichkeiten“ geben muss, gehört zum System des Erfolgs. Dementsprechend wären die Inhaber von Ämtern in der Kirche eine Art Manager der christlichen Religion. Sie machen die „Zielvorgaben“, welche durch „Personalführung“ und „Strategien“ in den Gemeinden (am Erfolgreichsten auf „partizipative“, „kooperative“ und „kollegiale“ Weise) durchzusetzen sind.

Das klingt ungewöhnlich, ja garstig. Denn der Lauf des Evangeliums kann von Menschen nicht „gemanaget“ werden wie ein Marktprodukt. Außerdem sind die „Führungspersönlichkeiten“ der Wirtschaft nicht erst seit der von ihnen verschuldeten „Finanzkrise“ nun wahrlich keine Vorbilder für das Amt der Kirchenleitung. Alle Art von „Führung“, die man vielleicht von der weltlichen Schlauheit des Managements lernen kann, ist darum vom Machtstreben der daran beteiligten Menschen zu reinigen. Das geschieht, indem „Führung“ in der Kirche demütig in den Auftrag Jesu Christi an die ganze Gemeinde eingebettet bleibt. Besser aber wäre es, den Begriff der „Führung“ zur Beschreibung der Aufgabe kirchlicher Ämter wieder fallen zu lassen. Er schreibt, auch wenn noch so „partizipativ“ und „kollegial“ geführt wird, zwangsläufig die Vorstellung „Oben“ und „Unten“, von Führenden und Geführten, in der Kirche fest.

Der Begriff des „Dienstes“ bleibt darum geeigneter, um die innere Verbindung des Auftrages der Gemeinde und der Kirchenleitung sichtbar zu machen. Zwar kann auch ein Dienst als verkappte Form von Herrschaft missbraucht werden. Aber doch ist es ein Unterschied, wenn jemand, der ein Amt hat, zur Gemeinde sagt: „Ich führe euch mit meinen Zielvorstellungen von unserer Kirche heute“ oder „Ich diene euch mit diesen Vorstellungen im Geistes eines Auftrages, der uns beide in gemeinsamer Verantwortlichkeit verbindet“.


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