Kategorie: Vorträge
Glaubwürdigkeit als Anforderung an das politische Handeln der Kirche und der einzelnen Christinnen und Christen
Vortrag bei der Konferenz der Theologischen Vorstände des Kaiserswerther Verbandes am 30.01.2014
1. Subjektive und objektive Glaubwürdigkeit
Wir haben uns vorgenommen, „Glaubwürdigkeit“ als eine Kategorie zu bedenken, die für das politische Handeln der Kirche und der Glieder der Kirche Bedeutung hat. Darum ist es sicher geraten, im Vorab zu klären, welche Erwartungen mit dieser Kategorie an dieses Handeln herangetragen werden, aber auch, welche Grenzen sie gerade im Felde des Politischen hat. Außerdem ist es nötig, die Frage der Glaubwürdigkeit der Kirche nicht bloß auf das politische Handeln der Kirche zu beschränken, weil dieses Handeln nur eine Dimension ihrer Verkündigung und ihres ganzen Wirkens ist.
Glaubwürdigkeit spielt zunächst einmal in den Beziehungen von uns Menschen untereinander eine sehr wichtige Rolle. In der Regel drückt sie die Bewertung einer Person in ihrem subjektiven Reden und Handeln aus. „Glaubwürdig“ nennen wir einen Menschen, dessen Reden und Handeln von seinem persönlichen Eintreten für das, was er sagt und wie er sich verhält, gedeckt ist. „Sie stehen zu ihren Worten“, pflegen wir von solchen Menschen zu sagen. Denn sie handeln und verhalten sich auch so, wie sie reden. Ihnen kann man im Zusammenleben oder beim gemeinsamen Arbeiten vertrauen.
Ein unglaubwürdiger Mensch ist dagegen einer, zwischen dessen Reden und Handeln, zwischen dessen Worten und Verhalten eine Lücke klafft. Auf ihn können wir uns nicht verlassen, weil wir immer wieder die Erfahrung machen, dass er selbst nicht zu seinen Bekundungen und Versprechen steht. Wenn’s ganz schlimm wird, stellt er sich für uns als Heuchler, der für sich gar selbst gar nicht ernst nimmt, was er anderen zumutet, dar. Oder er gilt gar als Lügner, der es in seinen Worten mit der Wahrheit nicht so genau nimmt und uns mit seinem Handeln und Verhalten über seine wahren Ansichten und Absichten täuscht. Im öffentlichen und politischen Leben unserer Gesellschaft gab es in der jüngsten Zeit ja einige Fälle der Entlarvung von Heuchlern und Lügnern. Aber auch abgesehen davon leuchtet es von selbst ein, dass eine Gemeinschaft oder Gesellschaft, in der Menschen sich gegenseitig für Heuchler und Lügner halten, auf die Dauer gar nicht lebensfähig ist. Sie würde sich in lauter Misstrauen zersetzen. Die gegenseitige Zubilligung von Glaubwürdigkeit ist und bleibt, wenngleich sie noch so viel enttäuscht wird, eine conditio sine qua non menschlichen Zusammenlebens.
Glaubwürdigkeit ist jedoch nicht nur eine Kategorie, mit der wir Personen charakterisieren oder bewerten. Menschen können nach bestem Wissen und Gewissen eine Meinung oder Anschauung vertreten, die auch ganz von ihrem persönlichen Einsatz gedeckt ist, so dass sie subjektiv durchaus glaubwürdig sind. Und doch ist das, was sie vertreten, für die anderen alles andere als glaubwürdig. Für Menschen mit DDR-Erfahrung war das zum Beispiel der von der Ideologie des Marxismus-Leninismus subjektiv völlig überzeugte Funktionär, im Volksmund ein „Hundertprozentiger“ genannt. Seine subjektive Glaubwürdigkeit hatte jedoch etwas Gespenstisches, weil sie gegen allen Augenschein die Richtigkeit der Politik der Staatspartei bei der Verwirklichung des „real existierenden Sozialismus“ behauptete. Gerade in diesen Januartagen wurde an die Rede Erich Honeckers vor 25 Jahren erinnert, in der er im Wissen um seinen Pleite-Staat behauptete, die „Mauer“ würde noch 100 Jahre stehen. Das hat er sicherlich selbst auch geglaubt und trotzdem hat das, was er glaubte, seine persönliche Glaubwürdigkeit zugrunde gerichtet.
Die subjektive Glaubwürdigkeit von Menschen – das lehrt dieses banale Beispiel – ist also nicht ohne Beziehung zur „objektiven“ Glaubwürdigkeit dessen, wofür Menschen eintreten. Wir können sogar sagen: Sie ist immer mit ihr verschränkt. Denn wenn Menschen Meinungen und Anschauungen vertreten, die sich nicht mit der Wirklichkeitserfahrung der anderen reimen, dann ist der subjektive Elan, mit denen Menschen solche Anschauungen vertreten, auch nicht des Glaubens bzw. des Vertrauens würdig. „Subjektive“ Glaubwürdigkeit hat es immer damit zu tun, das sie im Dienste einer „objektiven“ Glaubwürdigkeit steht, die dem Gemeinschaftsleben von Menschen zu gute kommt. Der subjektiv glaubwürdige Rassismus und Antisemitismus eines Nazis, der gleich-menschliche Beziehungen zugrunde richtet, macht diesen nicht zu einem glaubwürdigen Menschen. Die subjektive Verbohrtheit der „Gerontokraten“ in der DDR hat eine ganze Gesellschaft aus Angst vor ihrer Macht solange zum lobhudelnden Lügen angestiftet, bis sie sich trauten, selber glaubwürdig zu werden und für ihre Wahrnehmung der gesellschaftlichen Wirklichkeit und für ihr Recht auf Freiheit einzutreten.
2. Die Kirche inmitten des Trends zur Subjektivierung der Religion in der pluralistischen Gesellschaft
Wenden wir uns von diesem kurzen Blick auf das Problem der Glaubwürdigkeit von Menschen im allgemein menschlichen und gesellschaftlichen Felde nun dem Erscheinungsbild unserer Kirche in diesem Felde zu, dann kann zweifellos gelten: Unsere Kirche hat in der weitgehend säkularisierten Gesellschaft ein fundamentales Glaubwürdigkeitsproblem, in welches die Frage nach der politischen Glaubwürdigkeit ihres Handelns eingebettet ist. Dieses Problem ist formal ähnlich gestrickt, wie das, was wir eben kurz geschildert haben. Da vertreten Menschen in subjektiver Gewissheit Anschauungen von der Welt und von uns Menschen, die sie mit dem Glauben an Gott begründen, wie er in der Bibel verwurzelt ist. Weitaus nicht alle, die der Kirche, die sich nach wie vor als „Volkskirche“ versteht, angehören, tun das. Die meisten haben von diesen Wurzeln gar keine präzise Ahnung. Aber bei denen, die das Leben und das Erscheinungsbild der Kirche prägen und gestalten, dürfen wir durchaus voraussetzen, dass sie das in subjektiv glaubwürdiger Weise tun.
Aber das, was sie vertreten, ist so, dass es in der Wirklichkeitswahrnehmung vieler Menschen in unserer Gesellschaft nicht des Glaubens würdig oder gar fähig ist. Im Osten Deutschlands sind es nach 40 Jahren atheistischer Indoktrination über 80 % und im Westen um die 20 % der Bevölkerung, die für sich selbst nur eine Lebensführung ohne Gottesglauben für glaubwürdig halten. Was die Kirche von Gott, dem Schöpfer, von Jesus Christus, vom Heiligen Geist und vom Ende der Zeiten und des eigenen Lebens verkündigt, ist für sie in eine weite Ferne gerückt, die mit ihrem eignen Leben gar nichts zu tun hat. Ich kann und will jetzt nicht weiter darauf eingehen, wie sich unsere Kirche dieser Situation zu stellen hat. Es geistern da viele Vorschläge durch den Raum. Einer von diesen Vorschlägen, der zweifellos in einer schwer bestreitbaren Wahrnehmung gründet, aber berührt sich mit unserer Frage nach der Glaubwürdigkeit der Kirche im politischen Felde. Das ist das Plädoyer für eine radikale Subjektivierung der kirchlichen Verkündigung und damit des Glaubens.
Mein ehemaliger Kollege in der Praktischen Theologie, Klaus-Peter Jörns, plädiert zum Beispiel in seinem Büchern „Notwendige Abschiede“ und „Glaubwürdig von Gott reden“, dafür, dass unsere Kirche aufhören solle, Wahrheit für ihre Verkündigung zu beanspruchen. Nur die „Authentizität“ der Glaubenden, d.h. ein subjektives Überzeugtsein von dem, was einem Menschen am biblischen Zeugnis heutzutage einleuchtet, mache die Kirche in der Gesellschaft glaubwürdig. Das entspricht dem Trend der Individualisierung und Privatisierung des Glaubens, welchem die „Religion“ in einer pluralistischen Gesellschaft augenscheinlich Tribut zollen muss. Menschen picken sich aus den Überlieferungen des Christentums und anderer Religionen, aber auch aus Esoterik und Spiritismus das heraus, was ihnen für ihre persönliche Lebensführung als angenehm und nützlich erscheint. „Bastelreligiosiät“ nennt der Soziologe Ulrich Beck diese Art von subjektivierter Religion. Ingolf U. Dalferth hat sie etwas schnippisch als „Cafeteria-Religion“ bezeichnet.
Trotz der offenkundigen Verbreitung solcher Religion oder Religiosität unter den Gliedern der verfassten Kirche und außerhalb der Kirche ist jedoch klar, dass eine derartige Bastelreligiosität oder Cafeteria-Religion die Verkündigung und das Wollen einer Kirche nicht tragen kann. Wenn jeder sich religiös basteln kann, was er will und die Kirche ihm nur ein religiöses Puzzle anbietet, das sich niemals zu einem Ganzen zusammenfügt, dann ist am Ende gar nichts mehr da, womit er basteln kann. Auch die Bastelreligiosität ist darauf angewiesen, dass ihr die Kirche das Material zum Basteln bietet. Das aber ist mehr als das, was sich dieser und jene daraus heraus picken. Es speist sich auf dem Auftrag der Kirche, Gottes Menschenfreundlichkeit, wie er sie im Leben und Sterben Jesu Christi und in Israel erwiesen hat, allen Menschen zu verkündigen und mit dem Leben der daran Glaubenden inmitten der Gesellschaft darzustellen. Eine Kirche ist per definitionem die Versammlung oder Gemeinschaft von Menschen, die nicht irgendwo religiös herum schwadroniert, sondern die auf die Botschaft von Jesus Christus konzentriert ist.
Es wisse „gottlob ein Kind von sieben Jahren“, hat Martin Luther in den Schmalkhaldischen Artikeln gesagt, was die Kirche sei. Kirche: Das sind – so heißt es mit Johannes 10,3 – „die heiligen Gläubigen und ‚die Schäflin, die ihres Hirten Stimme hören‘“ (BSLK 459). Das ist dasselbe, was wir bekennen, wenn wir mit dem apostolischen Glaubensbekenntnis die Kirche eine „Gemeinschaft der Heiligen“ nennen oder wenn die Augsburgische Konfession die Kirche als „Versammlung aller Glaubenden“ definiert, in der das Evangelium rein verkündigt und die Sakramente evangeliumsgemäß ausgeteilt werden. Die Kirche ist eine Gemeinschaft von Menschen, die sich im Hören auf das Evangelium versammelt. Sogar die griechische Vokabel, die wir mit „Kirche“ übersetzen (ekklesia), bedeutet im Neuen Testament nichts anderes als Versammlung. Die Kirche ist die Gemeinde, erklärt darum auch die 3. These der Barmer Theologischen Erklärung, deren 80. Jubiläum wir in diesem Jahre begehen, kategorisch.
Es war und ist deshalb immer abstrakt und desorientierend, wenn Menschen bei dem Wort „Kirche“ als erstes Kirchenämter mit ihren Verlautbarungen, Bischöfinnen und Bischöfe mit ihren Kreuzen um den Bauch und ihren Statements, Konsistorialräte und Oberkirchenrätinnen einfallen. Diese desorientierende Misslichkeit hat sich sogar unter Christinnen und Christen ausgebreitet, so dass sie von „der Kirche“ so zu reden vermögen, als seien sie selbst nicht die Kirche. Eine derartige Distanzierung von der Gemeinde hat leider auch Eingang in das Impulspapier der EKD von 2066 „Kirche der Freiheit“ und in die dem folgenden sogenannten „Reformprozesse“ der Landeskirchen gefunden. Dort wird nach dem Modell von Dietrich Rößler unsere Kirche in ein dreifaches Christentum gesplittet. Das ist einerseits ein kirchliches Christentum in den Gemeinden, die „Gottes Wort“ hören und vom Glauben an dieses Wort ihr Leben bestimmen lassen. Daneben soll ein öffentliches Christentum in „kulturellen Zusammenhängen“ gefördert werden, für das es reicht, sich als Mitglied der EKD zu wissen. Drittens soll entsprechend der angesprochenen Tendenz zur Subjektivierung der Religion ein „individualisiertes Christentum“ in unterschiedlichster „privater Frömmigkeit“ befördert bzw. gepflegt werden, das die Kirche hin und wieder und vor allem zur Befriedigung dieser privaten Frömmigkeit vor allem bei Kasualien in Anspruch nimmt.
Ist eine Kirche glaubwürdig, die sich entgegen ihrem immer wieder bekannten Selbstverständnis als Gemeinde so reformieren will, dass sie die Gemeinde marginalisiert? Muss nicht die Beförderung des öffentlichen und privaten Christentums wenigstens die Absicht haben, sie zur Kirche stricta dicta einzuladen? Das – die Kirche stricte dicta – wäre eine Kirche, deren Glieder sich dessen bewusst sind, dass ihr persönlicher Glaube mit der Verantwortung für die Quellen des Glaubens verbunden ist, der nicht in dem aufgeht, was ihnen persönlich den Glauben wertvoll macht. Das sogenannte Priestertum aller Glaubenden, das heißt die Verantwortlichkeit aller Glieder der Gemeinde für die Bezeugung des Evangeliums ist, wie die 4. These der Barmer Theologischen Erklärung einschärft, eine Implikation des Selbstverständnisses der Kirche als Gemeinde.
„Glaubwürdig“ ist demnach die Gemeinde, die sich mit allen ihren Gliedern darum bemüht, das Evangelium angesichts der Herausforderungen durch den religiösen Pluralismus, durch den Atheismus und das neuzeitliche Wirklichkeitsverständnis als des Glaubens würdig in die Gesellschaft zu vermitteln. Sie wird sich dadurch auszeichnen, dass sie die Fragen ernst nimmt, die Menschen an das biblische Zeugnis und die Verkündigung der Kirche stellen und wach bei den Problemen sein, die Menschen heute mit ihrem Leben in der wirtschaftsorientierten Leistungsgesellschaft haben. Passive Nutznießer eines religiösen Angebots der amtlich verfassten Kirche tragen dazu gar nichts oder nur äußerst wenig bei und schaden dementsprechend der Glaubwürdigkeit der Kirche.
Hat unsere Kirche aber dieses Glaubwürdigkeitsproblem, dann schlägt das auch auf ihre Teilnahme an der politischen Gestaltung unserer Gesellschaft durch. Wir werden ja sicherlich sagen können, dass die christlichen Gemeinden heute politisch engagierter sind als in früheren Zeiten. Sie haben verstanden, dass das Evangelium von der Menschenfreundlichkeit Gottes auch ihren Einsatz für eine politische Ordnung unserer Gesellschaft nötig macht, die der Menschenwürde jedes von Gott geliebten Menschen Rechnung trägt. Die Kirchenleitungen, welche die Gemeinden repräsentieren, sind darum auch wahrlich nicht faul, sich mit Stellungnahmen zu allen möglichen Problemen der politischen Ordnung unserer Gesellschaft zu Worte zu melden.
Es gibt aber auch eine Kritik an der Kirche, die ihr rät, sich mit konkreten Stellungnahmen und Vorschlägen zu politischen Entscheidungen besser zurück halten. Ihre Sache sei der Glaube an Gott, wird gesagt. Darauf soll sie sich konzentrieren. Vom Geschäft der Durchsetzung von politischen Entscheidungen im Geflecht widerstreitender Interessen von Parteien, Lobbyisten und anderer Betroffener verstehe sie sowie nichts. Meistens fehle ihr auch die Sachkunde im Einzelnen. Außerdem brauche sie für das, was sie einfordert, auch nicht selbst einzustehen. Sie soll deshalb nicht so tun, als sei sie selbst für die Politik zuständig. Also möge sie sich lieber um ihre „Kernaufgabe“ kümmern, Menschen für den Gottesglauben zu gewinnen oder darin zu bestärken. Da hat sie in unserer säkularisierten Gesellschaft übergenug zu tun und ist glaubwürdiger, als wenn sie sich als politische Laienspielerin versucht.
Um mit diesem Einwand gegen das politische Engagement der der Gemeinden und die Gesamtkirche umzugehen, ist es sicherlich geraten, einige grundsätzliche Fragen der Beziehung der Kirche auf die Politik zu klären. Ich tue das in aller Kürze.
3. Abschied von der „Obrigkeit“ – Engagement für die Demokratie
"Politik ist - wie schon das aus der griechischen Vokabel "Polis" (d.h. Stadt bzw. Staat) abgeleitete Wort sagt - eine Angelegenheit der staatlichen Ordnungsmacht, die für ein gedeihliches Zusammenlebenen aller Bürgerinnen und Bürger einer Gesellschaft verantwortlich ist. Die Kirche ist - wie gesagt - eine Gemeinschafft, die sich versammelt und dadurch einen bestimmten Raum in der Gesellschaft einnimmt. Sie prägt diesen Raum mit ihrem Glauben und mit den Grundsätzen, die aus diesem Glauben für die Lebensführung von Menschen folgen. Sie wendet sich im Falle der christlichen Kirche aus diesem Raum heraus mit ihrer Botschaft von Gott an alle Menschen in der Gesellschaft. Durch beides aber bekommt sie es unausweichlich mit der Politik des Staates zu tun. Sie muss sich mit der für die Gesellschaftsordnung zuständigen Instanz ins Benhmen setzen.
Das bedeutet zweierlei: Von ihr geht einerseits die Anforderung an die Politik des Staates aus, dass sie das Leben der Versammlung der Glaubenden mit allem, was zur Institutionalisierung dieses Leben gehört, schützt und sich frei entfalten lässt. Andererseits unterliegt sie der Verpflichtung durch den Staat, sich nach den Gesetzen zu richten, die für das Zusammenleben aller Bürgerinnen und Bürger eines staatlichen Gemeinwesen gelten.
Was jene Anforderung an die Politik des Staates betrifft, so droht ihr eine Abweisung, wenn der Staat die Versammlung der Glaubenden als Bedrohung seiner Ordnungsmacht bewertet. Das war im römischen Reich zur Zeit der Christenverfolgungen der Fall. Das das ist auch noch heute der Fall, wo in manchen Weltgegenden islamistisch geprägte Staaten der Versammlung der Glaubenden den staatlichen Schutz und Freiraum verwehren oder mindestens stark einschränken. In anderer Weise hatten es die Kirchen mit der staatlichen Bedrängung ihres Lebens im einstmaligen Herrschaftsbereich sozialistischer Staaten zu tun, zu deren Selbstverständnis die Beurteilung von „Religion“ als Werkzeug des „Klassenfeindes“ gehörte. Aber ob nun ein religiös oder ein atheistisch ideologisierter Staat das Christentum am liebsten aus seinem Herrschaftsbereich verdrängen möchte: Für die Versammlung der Glaubenden gilt immer, dass sie im Einvernehmen mit der Politik des Staates einen Raum in der Gesellschaft einnehmen möchte. Die Existenzweise einer Katakomben- Untergrund- oder Winkelkirche ist für sie, die in die Öffentlichkeit drängt, kein wünschenswerter Zustand. Sie will in ihrer Existenz und ihrem Wirken politisch durch den Staat anerkannt werden und tritt deshalb für politische Regelungen ein, die ihr das ermöglichen.
In diesem Bestreben gibt sie dem Staat – jedem Staat – einen sehr großen Kredit. Sie versteht ihn nämlich als „Anordnung Gottes“ (Römer 13,1), deren Funktion, für Recht und Frieden in der Gesellschaft zu sorgen, von ihr als eine „Wohltat“ beurteilt wird, für die sie Gott dankbar ist. So hat die Barmer Theologische Erklärung von 1934 vor 80 Jahren in ihrer 5. These die grundsätzliche Staatsbejahung, ja Staatstreue der Kirche ausgedrückt. Angesichts des Zugriffs des nationalsozialistischen Staates auf die Kirche, dem die von allen guten Geistern des Evangeliums verlassenen sogenannten „Deutschen Christen“ den Steigbügel hielten, hat sie diese grundsätzliche Bejahung des Staates als „Gottes Anordnung“ aber mit zwei Einschränkungen versehen.
Die erste Einschränkung war: Der Staat darf sich nicht anmaßen, die „einzige und totale Ordnung menschlichen Lebens“ zu werden. Darin steckt implizit schon das Plädoyer für den säkularen Staat, der selbst nicht Träger einer Weltanschauung oder Religion ist und sein soll. Die Frage blieb nur: Was tut die Kirche, wenn der Staat sich das dennoch anmaßt, alle Bereiche des menschlichen Leben bestimmen zu wollen, wie es der NS-Staat tat und wie es auch der sozialistische Staat getan hat? In beiden Fällen lautete die Antwort: Auch dann bleibt der Staat die – wie es damals hieß – die von Gott legitimierte „Obrigkeit“, dem die Glieder der Kirche zum Gehorsam verpflichtet sind. Repräsentant dieser Antwort ist in der NS-Zeit z.B. ein heute sehr geschätzter Theologe, von dem man das aber gar nicht erwartet, weil er im Widerstand gegen das NS-Regime sein Leben geopfert hat, nämlich Dietrich Bonhoeffer. Denn er hat seine Beteiligung am politischen Widerstand gegen das NS-Regime nicht als Widerstand der Kirche verstanden, sondern als persönliches Wagnis eines einzelnen Christen, der sich bewusst ist, damit Schuld vor Gott auf sich zu laden. Grundsätzlich aber galt auch für ihn: „Es gibt kein Recht auf Revolution“, das die Kirche in Anspruch nehmen dürfte. So steht es in Bonhoeffers Gutachten „Staat und Kirche“ von 1942.
Im Hintergrund dieses Verständnisses des Staates steht die sogenannte „Zwei-Regimenten-Lehre“ der Reformation, die auch in der 5. These der Barmer Theologischen Erklärung auf dem Plan ist. Nach dieser Lehre regiert Gott die Welt einerseits durch die kirchliche Verkündigung des Evangeliums und andererseits durch die Obrigkeit. Das Mittel der Weltregierung Gottes durch die Kirche ist das Wort. Das Mittel der Weltregierung Gottes durch die „Obrigkeit“ aber ist die Gewalt. Das gesamte Staatsverständnis der christlichen Tradition hat im Gewaltmonopol die eigentliche Würde des Staates gesehen. In der Welt der Sünde ist es die von Gott legitimierte „Obrigkeit“, die mit der Drohung und Handhabung des „Schwertes“ die aus Sünderinnen und Sündern bestehende Gesellschaft befriedet. „Man muss der blutigen Bestie die Kette an den Hals legen“, hat Martin Luther in seiner Obrigkeitsschrift von 1523 drastisch gesagt. „Unter Androhung und Ausübung von Gewalt“, sagt die 5. These der Barmer Theologischen Erklärung dementsprechend, sorgt der Staat für Recht und Frieden in der Gesellschaft.
So aber kann die Kirche, die den Frieden Gottes und Gottes Gerechtigkeit verkündigt, niemals agieren. Sie darf sich nicht, wie die 5.These von Barmen andererseits abgrenzend sagt, "staatliche Art, staatliche Aufgaben und staatliche Würde aneignen". Denn die "staatliche Art" ist immer mit der "Androhung und Ausübung von Gewalt" verbunden. Eine christliche Kirche jedoch kann ihre Glieder nicht bewaffnen, um z.B. einen tyrannischen Staat zu stürzen. Nur "sine vi humana, sed verbo", nur ohne menschliche Gewalt, sondern nur mit dem gewaltlosen Wort kann sie in die Gesellschaft hinein wirken und auf den Staat einwirken, sagt wiederum die Augsburgische Konfession in ihrem 28. Artikel.
Verweigert ein Christ dem unrechtmäßige Regieren eines Staats den Gehorsam, dann hat er das als Einzelner in seinem Gewissen vor Gott zu verantworten und muss es ertragen, wenn die Obrigkeit ihn deswegen bestraft. Er kann aber nicht die „Versammlung der Glaubenden“ für sein Tun in Anspruch nehmen. Genau nach diesem Muster hat sich Bonhoeffer bei seiner Beteiligung am Widerstand gegen Hitler verhalten. Mit Ausnahme von ein paar Vertrauten wusste niemand in der Bekennenden Kirche, was es mit seiner Tätigkeit in der Dienststelle der militärischen Abwehr in München auf sich hatte.
Vor dem strukturell gleichen Problem in den Bahnen der 2-Regimenten-Lehre, wenn auch nicht unter vergleichbaren menschenmörderischen Umständen, stand auch die Kirche in der DDR. Auch sie hatte es mit einem Staat zu tun, in dem die Macht einer regierenden Staatspartei eindeutig die Ausübung des Rechts dominierte. „Die Machtfrage ist entschieden“, bekam ich als Pfarrer immer wieder zu hören, wenn ich bei den Behörden Einspruch gegen das Unrecht einlegte, das Menschen und insbesondere den Gliedern der Gemeinde und der Gemeinde im Ganzen widerfuhr.
Diesem Selbstverständnis des DDR-Staates hat die Kirche in Ost und West noch vor dem Bau der Berliner Mauer jedoch auf ihren gemeinsamen Synoden zugestimmt. Ihr Urteil lautete damals: Auch der sozialistische Staat ist "Obrigkeit" von Gott. Als der Berliner Bischof Otto Dibelius 1959 in Frage stellte, dass Christinnen und Christen dem DDR-Staat in ihrem Gewissen zum Gehorsam verpflichtet seien, erhob sich in allen Kirchen Deutschlands wie im Politbüro der SED ein Sturm der Entrüstung. Geradezu klassisch wurde die kirchliche Formel: "Das Evangelium rückt uns den Staat unter die gnädige Anordnung Gottes, die wir in Geltung wissen, unabhängig von dem Zustandekommen der staatlichen Gewalt und ihrer politischen Gestalt". Das sei ein "Letztes". Nur im "Vorletzten", was hier bedeutete, an einzelnen Maßnahmen des Diktaturstaates, dürfe die Kirche politisch Kritik üben.
Auch aus heutiger Sicht ist zuzugeben, dass der Kirche angesichts eines Staates im Gefüge des von der Sowjetunion hoch gerüsteten Weltsystems gar nichts anderes übrig blieb, als auch diesem Staat das Beste für seine Bürgerinnen und Bürger und für die christlichen Gemeinden abzugewinnen. Wie das zu der viel diskutierten Verständigungsformel zwischen Kirche und Staat, die „Kirche im Sozialismus“ hieß, führte, kann ich hier nicht ausführen. Dennoch mutete es schon damals irgendwie aus der Zeit der europäischen Geschichte gefallen an, als die Kirche in Ost und West den DDR-Staat mit der archaischen Kategorie der „Obrigkeit“ zu würdigen trachtete, die letztlich dadurch legitimiert ist, dass sie die wie auch immer zustande gekommene und ausgeübte Macht hat. Doch alles Einzelne, was wir als Kirche gegenüber diesem Staat geltend machten, rührte aber genau genommen an seine Grundfeste, nämlich an die Ausschaltung der Freiheit seiner Bürgerinnen und Bürger. Es brachte ein Staatsverständnis zur Geltung, bei dem nicht die „Obrigkeit“, sondern der Dienst des Staates für eben diese Freiheit die Leitvorstellung war.
Es zählt zu den wunderbaren Merkwürdigkeiten der „friedlichen Revolution“ in der DDR, die nun schon 25 Jahre her ist, dass die Kirche mit ihrem Eintreten für einen demokratischen Staat für die mehrheitlich atheistische Bevölkerung der DDR glaubwürdig war. Diese Kirchen war eben nicht mit der Macht des Staates verbandelt, wie so oft in ihrer Geschichte, sondern mit den Menschen in ihrem Freiheitsstreben. Darum konnte sie 1989 zu einem wesentlichen Konzentrationsort der „friedlichen Revolution“ werden – einer Revolution, die im Schema der Zwei-Regimenten-Lehre überhaupt nicht vorgesehen war. Die Kirche wurde hier auf eine Weise „politisch“, dass sie zeitweise – wie in der Zeit der „Runden Tische“ vor der ersten freien Wahl in der DDR – durch die Gemeinden selbst Regierungsverantwortung übernahm. Politischer konnte sie nicht werden, als sie es in dieser Zeit war. Es bleibt ihr singuläres Verdienst in der europäischen Geschichte, dass sie vor 25 Jahren der Demokratie und nicht dem obrigkeitlichen Machtstaat den Boden bereitet hat. Gemäß der Zwei-Regimenten-Lehre blieb sie dabei aber dem Grundsatz verhaftet, dass die Kirche für sich selbst keine politische Macht beanspruchen darf. Aber sie hat, als ihre Stellvertreterrolle bei der Konstitution eines demokratischen Staatswesen beendet war, doch mehr als deutlich unter Beweis gestellt, dass sie eine Triebkraft für ein demokratisches Staatswesen ist, das seine Berechtigung aus dem Eintreten des Staates für die Freiheitsrechte seiner Bürgerinnen und Bürger erhält. Wenn sich die Kirche heute politisch positioniert, dann kann das dementsprechend nur glaubwürdig sein, wenn es unabhängig von politischer Macht, die auch er demokratische Staat ausübt, und ganz im Dienste der Freiheitsrechte eines jeden Menschen in unserer Gesellschaft geschieht.
4. Möglichkeiten für Andere – die Kirche und das Staatskirchenrecht in Deutschland
Der Einsatz der Kirche für die Demokratie, der in erster Linie von den Gemeinden getragen wurde, die ihre Kirchen und Gemeindehäuser öffneten und die Menschen mit Kerzen und mit der Losung „keine Gewalt“ auf die Straßen entließen, ist Geschichte. Heute hat unsere Kirche einen von der Politik des demokratischen Staats anerkannten Platz in unserer Gesellschaft, ja mehr als das. Denn das Staatskirchenrecht unseres Landes fördert das Wirken der Kirche auf eine extensive Weise. Es räumt ihr mit Verträgen Raum in staatlichen Institutionen ein (z.B. in Theologische Fakultäten, welche die Ausbildung der Pfarrerinnen und Pfarrer übernehmen, in den Schulen mit dem Religionsunterricht, in der Bundeswehr mit der Seelsorge). Sie leistet Hilfestellung bei der Finanzierung der Dienste der Kirche (Stichwort: Kirchensteuer) und unterstützt ihr diakonisches und kulturelles Engagement. Sie steht zu den Verpflichtungen aus dem Vertrag zwischen Kirche und Staat aus dem Jahre 1803, das den abenteuerlichen Titel „Reichsdeputationshauptschluss“ trägt, und den Staat zu immerwährenden Zahlungen an die Kirche aufgrund der Enteignung von kirchlichen Ländereien verpflichtet. Der Limburger Bischof hat dafür gesorgt, dass diese Zahlungen unlängst auf den Prüfstand der öffentlichen Meinung gerieten.
Das alles wirft die Frage auf, ob die Kirche damit nicht doch in Abhängigkeit von der Macht des demokratischen Staates gerät und ihre Glaubwürdigkeit verliert. Diese Frage wird besonders im Osten Deutschlands gestellt, wo 80 % der Bevölkerung keiner Kirche angehören. Viele atheistisch-konfessionslose Menschen betrachten die Regelungen des Staatskirchenrechtes in unserem Lande als eine ungerechtfertigte Privilegierung der Kirche und Verletzung der weltanschaulichen Neutralität des Staates. Ähnliche Anfragen haben auch bei der Vereinigung der beiden deutschen Evangelischen Kirchen vor 25 Jahren in der Kirche durchaus auch eine Rolle gespielt. Widerstände gegen den Religionsunterricht in den Schulen anstelle der „Christenlehre“ gibt es bis zum Beispiel bis heute in den Gemeinden. Die Sonderregelung für die Seelsorge in der Bundeswehr, die in den östlichen Bundesländern vorsah, diese Seelsorge an die Gemeinden anzubinden, hat sich dagegen unterdessen erledigt, weil sie nur schwer praktikabel war. Die Kirchensteuerdiskussion aber taucht in regelmäßigen Abständen wieder auf und an den Universitäten melden sich immer wieder Stimmen, welche die Theologinnen und Theologen am liebsten in die Kulturwissenschaften schieben wollen und gar nicht einsehen, warum der Staat der Kirche die theologische Ausbildung der Pfarrerinnen und Pfarrer finanziert.
Theologisch streng geurteilt wird man zugeben müssen, dass es für unser deutsches Muster einer – wie das heißt – „hinkenden Trennung“ von Kirche und Staat eigentlich keine zwingenden Gründe gibt. Die meisten Evangelischen Kirchen der Welt existieren ohne ein derartiges Staatskirchenrecht. Bei uns in Deutschland ist es von Seiten des Staates in der Erwartung begründet, dass der Geist der Christenheit das demokratische Staatswesen stärkt. In der Weimarer Republik, aus deren Verfassung die Staat-Kirche-Regelungen in unser Grundgesetz eingeflossen sind, wurde diese Erwartung von den Kirchen jedoch erbärmlich enttäuscht. Sie haben sich da nicht als Anwältinnen der Demokratie bewährt. Wenn sie das heute sind, begründet das aber keinen Anspruch auf die Förderungen, die der Staat ihrem Dienst am Evangelium zuteil werden lässt.
Ich für meinen Teil empfinde es deshalb auch gar nicht als schlimm, dass das Staatskirchenrecht unseres Landes von den verschiedensten Seiten außerhalb und innerhalb der Kirche der Kritik ausgesetzt ist. Diese Kritik erinnert die Kirche daran, dass die ihr in der demokratischen Gesellschaft eröffneten Möglichkeiten keine Selbstverständlichkeiten sind. Wenn diese Möglichkeiten von keinem gesellschaftlichen Konsensus mehr getragen sind und die Kirchenartikel der Verfassung gecancelt werden, wird die Kirche auch nicht untergehen. Als Theologe mit DDR-Erfahrung bin ich da ganz zuversichtlich.
Aber ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass die Kritik, das Staatskirchenrecht unseres Landes befördere eine staatshörige und also unfreie Kirche, nicht zutreffend ist. Alle die Regelungen, die der Kirche im von der Politik beherrschten Raum Entfaltungsmöglichkeiten geben, sind Regelungen der Freiheit. Ich habe das am eigenen Leibe erfahren, als ich 1991 zusammen der ganzen Kirchlichen Hochschule in Ost-Berlin (dem berühmten „Sprachenkonvikt“) an die Humboldt-Universität übergewechselt bin. Ich habe dort als Staatsbeamter genau so weiter gelehrt und gewirkt wie als Dozent des Kirchlichen Lehramtes und niemand von staatlicher Seite hat mir da jemals hinein geredet. Für mich waren die unvergleichlich größeren Möglichkeiten, die ich an das Universität bekam, geschenkte Freiheitsräume, die mich umso mehr motiviert haben, junge Menschen mit dem Geist des Evangelium zu begeistern und sie zu politischer Verantwortlichkeit zu ermutigen.
Ich kann deshalb nicht finden, dass es unserer Kirche nicht erlaubt ist, von den Möglichkeiten Gebrauch zu machen, welche ihr der demokratische Staat bietet. Wenn die Freiheit dabei gewahrt bleibt, welche die Kirche nicht hindert, auch mit der Politik des Staates hart ins Gericht zu gehen, dann ist und bleibt der Geist des Evangeliums von der Menschenfreundlichkeit Gottes die Triebkraft, die ihr Reden und Handeln auch im politischen Bereich bestimmt. Was aber die Kritik an den vom Staat geförderten Möglichkeiten ihres freien Wirkens in der Gesellschaft betrifft, so wird sie ihr nur dadurch begegnen können, dass sie sie eindeutig als Möglichkeiten nicht für sich, sondern für Andere nutzt.
Politische Macht, die immer mit Druck und auch mit Gewalt verbunden ist, darf sie dabei aber auf keinen Fall in Anspruch nehmen, wenn sie ihr Zutrauen zur Kraft des Wortes des Evangeliums nicht unglaubwürdig machen will. Eine Kirche kann Menschen nur werben, auf das Evangelium zu hören. Sie kann sie – mit dem Apostel Paulus geredet – nur bitten, die Versöhnung mit Gott die wunderbare, befreiende Orientierung ihres Lebens sein zu lassen. Weltlicher Druck welcher Art auch immer verdirbt dieses Werben und Bitten. Dass die immer mit Druck gegenüber Widerständen verbundene Politik des Staates in der kirchlichen Praxis nichts zu suchen hat, versteht sich darum eigentlich von selbst. Aber „Zumutungen“ an die Politik in ihrer Gesetzgebung und in ihrer Praxis, wie Eberhard Jüngel das sehr gut ausgedrückt hat, werden in den Gemeinden und in der Gesamtkirche ohne Zweifel beständig laut. Ohne Politik zu betreiben, ist die Kirche deshalb immer politisch wirksam. Und je freier von allen politischen Ideologien und Zwangsläufigkeiten sie das ist, umso glaubwürdiger wird sie sein.