Kategorie: Vorträge
"Ich armer, elender, sündiger Mensch..." - gehört die Beichte in den Gottesdienst?
Impulsvortrag in der Kirchengemeinde Berlin-Lübars am 27.09.2016
Impuls 1: Kenntnis der Geschichte der „offenen Schuld“
Die Frage, ob die Beichte in den Gottesdienst gehört, stellt sich nicht erst seit heute. Sie ist vielmehr in den evangelischen Kirchen ein schon 500 Jahre altes Streitthema, das durch die Jahrhunderte hindurch bis heute immer wieder aufflammt. Wenn eine Gemeinde darüber spricht, ob sie die Beichte im Form der „offenen Schuld“ vor der Austeilung des Abendmahls beibehalten soll oder nicht, ist es hilfreich, die Geschichte der Verortung der Beichte im Gottesdienst – wenigstens in Umrissen – zu kennen.
Das kann das Gespräch entkrampfen, weil jede Position sich hier nämlich auf Argumente berufen kann, die in der evangelischen Kirche mit guten Gründen schon vertreten wurden. Dabei kann deutlich werden, dass Gottesdienstordnungen relative Entscheidungen der Gemeinde sind, die alle keinen Absolutheitsanspruch erheben können. Der Gottesdienst kann in der „Freiheit von Christenmenschen“ so gestaltet werden, wie er am Besten dem Ausdruck des Glaubens an Jesus Christus in unserer Zeit dient.
Was nun die Beichte betrifft, so entzündete sich die Kritik Martin Luthers an der römisch-katholischen Beichtpraxis vor allem an der Einzelbeichte außerhalb des Gottesdienstes. Der Zwang, einzelne Sünden möglichst vollständig aufzuzählen, wurde einerseits zu einer „unerträglichen Bürde und Last“, da niemand wusste, ob er genug Sünden bereut. So Luther im Großen Katechismus (BSLK, 725). Andererseits verliehen die Bußleistungen, die den beichtenden Menschen auferlegt wurden, keine Gewissheit, dass sie reichen, um Gott gnädig zu stimmen.
Die Kritik an dieser Beichtpraxis lief aber nicht darauf hinaus, die Beichte abschaffen zu wollen. Im Gegenteil: Das Bekenntnis der Sünde und den Freispruch von der Sünde (Absolution) hat Luther regelrecht als das Kennzeichen eines wahren Christen verstanden. Diejenigen, die nicht beichten wollen, hat er deshalb in seiner derben Art im Großen Katechismus regelrecht aus „Säue“ beschimpft, die lieber „unter dem Bapst“ bleiben sollen „und sich lassen treiben und plagen“ (BSLK, 726). Wie wichtig ihm diese Beichte war, hat er auch dadurch unterstrichen, dass er in den Kleinen Katechismus einen Absatz eingefügt hat, der vorschlägt, wie man „die Einfältigen soll lehren beichten“ (BSLK 517-519).
Die Beichte wird hier also eindeutig außerhalb des Gottesdienstes als Einzelbeichte praktiziert. Aber nun gab es in der katholischen Kirche noch eine andere Form der Beichte, die Luther merkwürdigerweise wenig gekannt zu haben scheint. Das war die gemeinsame Beichte in der Messe, in welcher die ganze Gemeinde in der Weise der „offenen Schuld“ ihre Sünden in der Messe gemeinsam bekannte und vom Priester losgesprochen wurde. Solche „offene Schuld“ begegnet z.B. schon im 11. Jahrhundert in der „Sangaller Beichte“, in der es heißt:
„Ich bekenne dem allmächtigen Gott und meiner Herrin Sankt Maria und Sankt Petrus und allen Heiligen Gottes und dir Gottes Boten, alle meine Sünden, die ich jemals auf Erden getan oder veranlasst habe seit dem Tage, da ich sündigen konnte […] ob es in Werken war, ob es in Worten oder in Gedanken war […]“. Daraufhin erfolgt die Absolution für alle (vgl. Thomas Böttrich, Schuld bekennen – Versöhnung feiern. Die Beichte im lutherischen Gottesdienst, Göttingen 2008, 279f.)
Solche öffentliche Beichte im Gottesdienst begegnet in mittelalterlichen Gottesdienstordnungen in großer Vielfalt. Sie ist darin jedoch an zwei verschiedenen Orten verankert. Das ist einmal das „Rüstgebet“ am Anfang des Gottesdienstes, bei dem die, die den Gottesdienst halten, ihre Sünden bekennen und um Vergebung bitten. Und das ist andererseits der Ort nach der Predigt in Vorbereitung auf den Empfang des Abendmahls. Beides hat über mehr als ein Jahrtausend hindurch auch auf die Evangelische Kirche abgefärbt. Es gibt Gottesdienstordnungen, welche die „offene Schuld“ oder ein Schuldbekenntnis ohne Absolution an den Anfang des Gottesdienstes stellen und andere, die es vor der Feier des Abendmahls platzieren.
Die lutherische Reformation hat im Unterschied zur reformierten Reformation in Süddeutschland und in der Schweiz die Gottesdienstordnung an der römischen Messe orientiert. Dadurch wurde in einigen Städten und Gebieten, die sich der Reformation anschlossen, auch der Brauch der „offenen Schuld“ in den Evangelischen Gottesdienst übernommen. Das führte schon zu Luthers Zeiten zu harten Auseinandersetzungen. Am Bekanntesten ist der „Nürnberger Absolutionsstreit“ von 1524 an. Andreas Osiander, einer der engsten Mitstreiter Luthers, weigerte sich, die Praxis der „offenen Schuld“ weiter mit zu verantworten. Sein Argument war: „Ich habe nie in der Schrift gelesen, dass eine bunt gemischte Schar, unter der sich Ungläubige, Schwärmer, Unbußfertige, Ehebrecher usw. befänden, zu absolvieren sei. […] Allgemeine Absolution erteilen, heißt die Perlen vor die Säue werfen“ (zit. Böttrich 70).
Luther und Melanchthon, die in dieser Frage um Rat gefragt wurden, haben sich letztlich nicht klar positioniert. Bei Luther geht die Tendenz eher dahin, die Form der Einzelbeichte von Sündenbekenntnis und Absolution nicht in den Gottesdienst zu übertragen. Er sagt im Großen Katechismus: Es gebe zwei Arten von Beichte. Das eine ist die „heimliche Beichte“ (BSLK, 728), so wie er sie im Kleinen Katechismus als Beichte des Einzelnen beschrieben hat. Das andere sei die „öffentliche Beichte“, die im Gottesdienst alle ablegen, die mit dem Vaterunser beten: „Vergib uns unsere Schuld wie auch wir vergeben unseren Schuldigern“. „Das ganze Vaterunser“, sagt Luther, „ist nichts anderes denn eine solche Beichte“ (727). In der Auseinandersetzung um die „offene Schuld“ hat er darum im Jahre 1526 empfohlen, an ihre Stelle eine Abendmahlsvermahnung mit einer Auslegung des Vaterunsers zu platzieren. Das hat sich nicht durchgesetzt. Es war auch eher ein Kompromiss als Luthers eigentliche Meinung, wie wir sie uns im Großen Katechismus vor Augen geführt haben. Von daher legt es sich nahe, nach den Einsetzungsworten und vor der Austeilung des Abendmahls das Vaterunser mit der Bitte um Vergebung der Schuld zu beten. Die Austeilung des Abendmahls „zur Vergebung der Sünden“ ist dann als Geschehen des Zuspruchs dieser Vergebung zu verstehen. Die Absolution, also der Zuspruch der Vergebung vor dem Abendmahl, nimmt in dieser Perspektive etwas vorweg, das erst beim Abendmahl geschieht. Das ist sozusagen „doppelt gemoppelt“ und steht noch dazu im Verdacht, die Teilnahme am Abendmahl von einer Art Buß- und Reinigungsleistung abhängig zu machen.
Impuls 2: Das allgemeine Schuldbekenntnis hat die Einzelbeichte verdrängt
Luthers Zurückhaltung vor der sog. „offenen Schuld“ und seine Hochschätzung der Einzelbeichte hat von der Reformationszeit an bewirkt, dass die Einzelbeichte in den Landeskirchen zu einer Institution außerhalb des Gottesdienstes wurde. Sie wurde am Sonnabend bei der sogenannten „Samstagsversper“ als Vorbereitung auf den Gottesdienst mit Abendmahl abgenommen. Es bildete sich dabei der Brauch der Entrichtung eines „Beichtgroschens“ heraus, der eine nicht unwichtige Einkommensquelle der Pfarrer war. Das Problem war nur, allen Gemeindegliedern – und damals war die ganze Bevölkerung Gemeindeglied – konnte nicht jeden Sonnabend die Beichte abgenommen werden. Darum wurde empfohlen oder auch angeordnet, drei bis vier Mal im Jahr zu beichten. Bei Konfirmanden schaffte man es gar nicht, einen Sonnabend vor der Konfirmation allen die Beichte abzunehmen, so dass gruppenweise gebeichtet wurde. Das alles führte kurz und gut zu einer Veräußerlichung der Beichte als einem Ritus, der auf Nachplapperei vorgegebener Formeln hinaus lief.
Charakteristisch ist zum Beispiel der „Berliner Beichtstuhlstreit“ von 1693 -1698. Der Pfarrer der Berliner Nicolaikirche, Johann Caspar Schade, weigerte sich, diese Beichtpraxis weiter mitzumachen. Er war vom Pietismus beeinflusst, der für eine wahrhafte Herzensfrömmigkeit eintrat. Er wollte die Beichte mit einem Seelsorgegespräch verbinden und trat entschieden für die Beichtfreiheit ein. Gegen den Widerstand der Berliner Pfarrerschaft teilte er zu Ostern 1698 auch das Abendmahl an Gemeindeglieder aus, die nicht gebeichtet hatten. Das kostete ihn das Pfarramt, wobei ein erster Missbrauchsskandal in der Evangelischen Kirche eine Rolle spielte. Er soll Mädchen auf unzüchtige Weise geschlagen haben – eine für sein ganzes Auftreten eher unwahrscheinliche üble Nachrede, von der er in einem Gerichtsverfahren auch freigesprochen wurde. Seine Kritik an der veräußerlichten Beichtpraxis hatte dennoch den Erfolg, dass der Kurfürst Friedrich III. als oberster Dienstherr der Kirche den Beichtzwang aufhob und stattdessen die allgemeine Beichte mit Generalabsolution als hinreichend für die Teilnahme am Abendmahl erklärte.
Ähnliches spielte sich in anderen Landeskirchen ab, so dass die jetzt freie Einzelbeichte nach und nach von der allgemeinen Beichte im Gottesdienst verdrängt wurde. Diese Verdrängung hatte zur Folge, dass in der evangelischen Christenheit ziemlich ganz in Vergessenheit geriet, dass die Einzelbeichte im reformatorischem Verständnis fundamental zu einem christlichen Leben gehört. Es gibt darum in jüngerer Zeit eine ganze Reihe von Bemühungen, die Bedeutung der persönlichen Beichte wieder in das Bewusstsein der evangelischen Christenheit zu bringen. Dietrich Bonhoeffer zum Beispiel war das sehr wichtig. Doch das ist heute nicht unser Thema. Uns geht es um das Schuldbekenntnis, dass sowohl in dem neuen Gottesdienstbuch wie in unserem Evangelischen Gesangbuch (EG 799) an erster Stelle unter den möglichen Schuldbekenntnissen steht.
Impuls 3: Das Schuldbekenntnis „ich armer, elender, sündiger Mensch“ stammt nicht von Luther
Schon zur Reformationszeit gab es verschiedene Fassungen des „offenen“ Schuldbekenntnisses, die sich teilweise in den verschiedenen Landeskirchen auch erhalten haben. In Preußen wurde 1822 bzw. 1829 mit einigen Ergänzungen dasjenige Schuldbekenntnis in die Gottesdienstagende aufgenommen, das 1601 durch einen kurfürstlichen Erlass für das damalige Sachsen verbindlich gemacht worden war. Der Grund dafür dürfte darin zu sehen sein, dass es als ein von Luther formuliertes Bekenntnis galt und auch heute hier und da noch gilt. Außerdem wurde es in den Kleinen Katechismus Luthers eingefügt, so dass es fortan als „Luthers Schuldbekenntnis“ galt. (Ich habe bei Alpha-online eine Postkarte gekauft, auf der neben Albrecht Dürers betenden Händen „Luthers Schuldbekenntnis“ steht). Doch das ist ein Irrtum.
Jenes sächsische Bekenntnis ist vielmehr 1581 von den damaligen Predigern der Hofkirche in Dresden formuliert worden. Sie haben dabei ein Bekenntnis aufgenommen und erweitert, das 1537/38 an der Wenzelskirche in Naumburg/Saale als confiteor, also im Eingang des Gottesdienstes, abgelegt wurde. Es ist also die Urform des Schuldbekenntnisses, um das es uns heute geht, und lautet:
„Ich armer sunder bekenne dir o allmechtiger gott und barmherziger vater fur dieser ganzen gemein alle meine sunde und missethat, dardurch ich dich so mannichfeltig zu zorn vorursacht und bit dich durch deine grundlose barmherzigkeit, und durch das bittere leiden und sterben deines lieben sohns Jesu Christi du wollest gnedig sein mir armen sundern“ (Böttrich, 303f.).
Dass das sächsische und preußische Schuldbekenntnis demgegenüber eine Verschärfung der Selbstbeschreibung des Sünders als „armen, elenden Menschen“ darstellt, der Gottes „Strafe zeitlich und ewiglich“ verdient hat, duldet keinen Zweifel. Auch wird hier über jene Urform hinaus die Reue über die Sünde zum Ausdruck gebracht und die Bitte hinzugefügt, dass Gott dem Beichtenden zu seiner „Besserung“ seines „Geistes Kraft“ verleihen möchte.
Wir lernen daraus, dass es durchaus möglich ist, ein solches Bekenntnis zu bearbeiten und neu zu fassen. Doch sollte das in die Richtung gehen, welche die Hinzufügungen zum Naumburger Bekenntnis weisen? Um diese Frage zu beantworten, müssen wir der Theologie ein wenig auf den Zahn fühlen, die in diesem Bekenntnis ihren Niederschlag gefunden hat. Das ist nämlich tatsächlich eine Widerspiegelung von Luthers Theologie, so dass es nicht groß verwunderlich ist, wenn dieses Bekenntnis – noch unterstützt vom sound der Luthersprache – als „Luthers Schuldbekenntnis“ ausgegeben werden konnte.
Impuls 4: Schuldbekenntnis als Erfahrung mit Gottes Gesetz?
Luther war der Meinung, dass niemand das Evangelium von der Vergebung der Sünden recht empfangen könne, der nicht darüber in Verzweiflung gerät, dass er die zehn Gebote Gottes nicht erfüllen könne. Er hat darum die Devise ausgegeben: Erst müsse der Sünder durch die Predigt des Gesetzes Gottes in Verzweiflung darüber getrieben werden, dass er die Gebote Gottes nicht erfüllen kann, ehe ihm das Evangelium von der Vergebung der Sünde gepredigt werden kann. Sie alle kennen die Theologie, die dahinter steht, wenn sie am Reformationstag das Lied „Nun freut euch, lieben Christeng’mein“ (EG 341) singen oder das Lied von Paul Speratus anstimmen „Es ist das Heil uns kommen her“ (EG 342).
„Was Gott im G’setz geboten hat,
da man es nicht konnt halten,
daselbst erhob sich große Not
und Zorn so mannigfalten“,
heißt es bei Speratus.
„Dem Teufel ich gefangen lag,
im Tode war ich verloren,
mein Sünd mich quälte Tag und Nacht,
darin ich war geboren.
Ich fiel auch immer tiefer drein,
es war kein Guts am Leben mein,
die Sünd hat mich besessen“,
heißt es bei Luther, der in der dritten Strophe noch hinzugefügt hat: „zur Hölle musst ich sinken“. Wer in dieser Situation ist, der erst ist bereit, sich für das Evangelium zu öffnen, das ihm auf Grund des Kreuzestodes Jesu Christi für uns die Vergebung der Sünde zusagt.
Es gibt auch eine bildliche Darstellung dieser Zusammengehörigkeit und gleichzeitigen Gegensätzlichkeit von Gottes Gesetz und seiner Gnade. Lukas Cranach der Ältere hat sie gemalt. Sie stellt den Menschen in der Situation von Gesetz und Gnade dar. Der Versuch, das Gesetz zu erfüllen, das ihm Mose und die Propheten vorhalten, bewirkt, dass er sich von Tod und Teufel getrieben weiß. Mit dem Hinweis von Johannes auf den gekreuzigten und auferstandenen Jesus, der den Tod besiegt hat, kann er sich im Glauben frei und ohne Angst aufrichten.
Es ist darum völlig abseitig, diese Darstellung der persönlichen Situation des Menschen vor Gott als ein Bild zu verstehen, das sich gegen das Judentum richtet. Das hat der Landespfarrer für den interreligiösen Dialog gegen die Interpretation dieses Bildes in unserer Kirchenzeitung ja jüngst behauptet. Doch da liegt er daneben. Es geht hier um das Leben von Menschen unter dem Gesetz Gottes und unter der Gnade, wie es auch in den beiden erwähnten Kirchenliedern beschrieben wird.
Dabei ist die Redeweise „elender Mensch“ dem 7. Kapitel des Römerbriefs des Apostels Paulus entnommen. In ihm blickt der Apostel Paulus auf sein Leben unter dem Gesetz Gottes zurück. Er wollte es wohl erfüllen, aber er konnte es nicht, so dass ihm das Gesetz statt Leben den Tod brachte. Das Kapitel endet darum mit dem Satz: „Ich elender Mensch, wer wird mich erlösen aus diesem Leibe des Todes“? Und Paulus fügt auch gleich die Antwort hinzu: „Dank sei Gott durch Jesus Christus, unseren Herrn“ (Römer 7, 25f.). Das heißt: Diese Zeit ist nun vorbei. Luther aber hat Römer 7 so verstanden, dass wir Menschen immer unter dem Gesetz bleiben und immer darauf angewiesen sind, dass Christus uns aus dieser Situation befreit. In diesem Sinne sind wir „Sünder und Gerechte“ zugleich.
Unser Schuldbekenntnis macht sich nun die Verzweiflung und Angst zu Eigen, die einen Menschen unter dem Gesetz Gottes ergreift. Ein solcher Mensch stellt sich als ein „armer elender, sündiger Mensch“ dar, der den Tod verdient hat: nicht bloß zeitliche, sondern ewige Strafen Gottes, das heißt ein endloses Schmoren in der Hölle, mit dem ihn Gott nach seinem Leben bestraft. Der ob dessen verzweifelte Mensch wendet sich demgegenüber mit der Bitte um Vergebung der Schuld an Gott, der ihm die Befreiung von seiner Schuld aufgrund des Leidens und Sterbens Jesu Christi zurechnen möge. Die Absolution spricht ihm diese Vergebung zu.
Die Frage ist nun: Können wir heute ein solches Schuldbekenntnis mit dieser Theologie im Rücken und mit freiem Gewissen nachsprechen? Das neue Gottesdienstbuch unserer Kirche ist offenbar der Meinung, indem er dieses Bekenntnis an die erste Stelle möglicher Schuldbekenntnisse stellt. Sind wir es auch?
Impuls 5: Zum Bekennen von Schuld muss man frei sein
Das Reden von der Sünde ist heute in unserer Gesellschaft einer großen Verflachung dessen, was Sünde eigentlich heißt, ausgesetzt. So wie die Menschen von der Sünde reden, handelt es sich dabei um ein paar kleine Schweinereien und Verfehlungen, die wir uns durchaus leisten können. „Wir sind alle kleine Sünderlein“ singen die rheinischen Jecken zur Karnevalszeit und denken dabei besonders an allerhand vergnügliche Erlebnisse im Bereich des Männlich-Weiblichen oder auch an die Beliebtheit des Alkohols. „Diätsünden“ verursachen Schmunzeln. „Bockwurst mit Kartoffelsalat“ kann als ein Genuss angepriesen werden, der „immer eine Sünde wert“ ist, usw. Bei Verkehrs- und Umweltsündern wird es dann zwar schon ein bisschen ernster, weil Geldstrafen drohen. Aber im Ganzen hat sich das Wort „Sünde“ im Sprachgebrauch unserer Gesellschaft doch so eingepegelt, dass das, was es bezeichnet, nichts ernsthaft Bedrohliches für uns ist. Mit den großen Verbrechen gegen die Menschheit bringt man dieses Wort nicht mehr in Verbindung.
Das Anliegen, dem Wort „Sünde“ wieder Bedeutungsschwere zu verleihen, muss darum durchaus das Anliegen einer christlichen Gemeinde sein. Im Vergessen Gottes oder im Wahn selbst Gott zu spielen, vergreifen sich Menschen an ihren Mitmenschen und an der Schöpfung auf viele Weise und täglich. Und alle sind darin verwickelt und tragen ihren Teil dazu bei, Böses, Zerstörendes in unserer Welt und in den persönlichen Beziehungen wuchern zu lassen. Die „Sünde Großmachen“, hat Martin Luther darum die Summe des Römerbriefs des Apostels Paulus genannt.
Ob das freilich so passieren kann, dass Menschen mit dem Vorhalten der Gesetze Gottes in die Verzweiflung getrieben werden oder sich selbst in die Verzweiflung treiben, war schon damals fraglich und ist erst recht heute. Denn das gehört auch zu Sünde, dass Menschen, denen ihre Schuld gesetzlich vorgehalten wird, alle Schuld von sich weisen. Das war schon bei Adam und Eva so. Adam schiebt die Schuld auf Eva. Eva schiebt sie auf die Schlange. Das war auch nach dem Ende der Nazizeit und (ohne beides gleichzustellen) auch nach dem Ende der DDR so. Alle haben an den dunklen Praktiken dieser Regime mitgewirkt und am Ende will es keiner gewesen sein. Zum Bekennen der Schuld kann man Menschen nicht „am Pranger“ zwingen, haben wir daraus gelernt sein. Schuld bekennen kann man auch nicht aufrichtig, indem man sich selbst an den Pranger stellt. Daran hindert uns allein schon die Scham, die mit allem ehrlichen Schuldempfinden verbunden ist. Zum Bekennen der Schuld muss man frei sein.
Diese Freiheit gewährt Christinnen und Christen die Begegnung mit dem vergebenden Gott. Sie können sich da aufrichten und sowohl realistisch und wahrhaftig darauf sehen und vor Gott davon reden, wie sich ihr Leben, Handeln und Verhalten im Spiegel des Evangeliums von Jesus Christus darstellt. Christliches Schuldbekenntnis geschieht nicht in einer düsteren Atmosphäre des Gedrückten und Gebückten, in der wir „zur Hölle sinken“ und von der Angst vor „zeitlichen und ewigen Strafen“ geplagt sind. Christliches Schuldbekenntnis ist selbst schon ein Abstandnehmen von unserer Schuld und die Bitte darum, dass Gott nicht aufhören möge, mit uns einen neuen Anfang zu machen.
Im Grunde ist ja der ganze Gottesdienst ein solches Abstandnehmen, eine solche Unterbrechung unseres alltäglichen Lebens, in dem wir von Gottes „Geistes Kraft“ erbitten, uns zu helfen, aufs Neue ein Leben zu wagen, das Gott gefällt und unseren Mitmenschen zugutekommt. Diese Unterbrechung kann auch in einem gemeinsamen Schuldbekenntnis zum Ausdruck kommen, in dem angesprochen wird, welches Versagen und Fehlverhalten sich alle zurechnen können und müssen. Es kann an ganz verschiedenen Orten des Gottesdienstes seinen Platz finden. Im Eingang, beim Kyrie („Herr erbarme dich“), im Fürbittengebet und so auch – im Abschluss an Luthers Vaterunser-Ermahnung – beim Abendmahl. Es gibt, wie wir gesehen haben, kein Gesetz, das uns hier Vorschriften macht.
Was aber die Beichte mit dem persönlichen Zuspruch der Vergebung der Sünde an den einzelnen Menschen betrifft, so sollte im Sinne Luthers doch überlegt werden, ob ihr nicht wieder nachdrücklich Raum im Gemeindeleben geschafft werden kann. Das heißt ganz konkret. Es müsste bei der Bekanntgabe der Aktivitäten der Gemeinde mit Nachdruck darauf hingewiesen werden, dass zur Beichte eingeladen wird. Es gibt so viele Menschen, die so vieles bedrückt, was sie aussprechen möchten und sich nicht auszusprechen trauen. Die Telefonseelsorge kann dem in ihrer Anonymität nur annäherungsweise gerecht werden. Doch der ganz persönliche Zuspruch: „Dir sind deine Sünden vergeben“ darf in der evangelischen Christenheit auf keinen Fall verstummen.